Auslandszahlungsverkehr

Auslandszahlungsverkehr
Internationaler Zahlungsverkehr. Im A. werden grenzüberschreitende Zahlungen aus dem Kapital-, Dienstleistungs- und Güterverkehr mit dem Ausland von Kreditinstituten abgewickelt. Bei Ländern, mit denen freier Devisenverkehr besteht, werden die Zahlungen in konvertierbaren Währungen abgewickelt. Die Bezahlung erfolgt also in Devisen, deren Kurs im Devisenhandel festgestellt wird. Bei Devisenbewirtschaftung (gebundenem Zahlungsverkehr) erfolgen die Zahlungen auf der Basis von Devisenzuteilungen oder über ein Zahlungsabkommen im Verrechnungsweg. Bestimmungen in Deutschland für den A.: Für den A. bestehen nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht grundsätzlich keine Beschränkungen, aber gewisse Meldepflichten: a) Gebietsansässige haben Zahlungen über 12.500 Euro, die sie von Gebietsfremden oder für deren Rechnung von Gebietsansässigen entgegennehmen oder die sie an Gebietsfremde oder für deren Rechnung an Gebietsansässige leisten, zu melden. Die Meldepflicht besteht nicht bei Ausfuhrerlösen und bei Zahlungen im Zusammenhang mit Krediten mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (§ 9 AWV).
- b) Gebietsansässige mit Ausnahme der Geldinstitute haben monatlich ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden zu melden, wenn diese zusammengerechnet mehr als 5 Mio. Euro betragen (§ 62 AWV).
- c) Die Meldungen sind der Deutschen Bundesbank bzw. deren zuständiger Hauptverwaltung zu erstatten (§ 63 AWV).
- Die Angaben über den A. bilden eine wesentliche Grundlage der  Zahlungsbilanzstatistik. Vielfach werden diese Zahlungen heute noch über Korrespondenzbankbeziehungen abgewickelt. Dabei führen inländische  Korrespondenzbanken für ausländische Kreditinstitute Konten (Lorokonto) i.d.R. in Inlandswährung und/oder Korrespondenzbanken im Ausland führen für inländische Banken Konten (Nostrokonto), i.d.R. in der ausländischen Währung. Im  europäischen Zahlungsverkehr werden durch die zunehmende Integration im Zuge der Währungsunion vielfach Auslandszahlungen in Euro über Zahlungssysteme geleitet ( TARGET des  Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB),  EURO1 und  STEP 2 der  EBA). Der Nachrichtenverkehr zwischen den Korrespondenzbanken und innerhalb der Zahlungssysteme erfolgt heute i.d.R. über  SWIFT.

Lexikon der Economics. 2013.

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